Was man aufnehmen, oder meistens eher, was man veröffentlichen darf im Rahmen der Fotografie in Deutschland wird sowohl von Gesetzen die die Privatsphäre stärken und der Kunst- und Panoramafreiheit beeinflusst.

Kann ich Fremde in der Öffentlichkeit ohne Einwilligung der Abgebildeten fotografieren?

Ja, Sie dürfen Fremde in der Öffentlichkeit fotografieren. Oft schützt Fotografen in der Stadt die Panoramafreiheit:

Die Panoramafreiheit (§ 59 UrhG) erlaubt es Jedermann, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, durch Malerei, Foto oder Film zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich wiederzugeben. Bei Bauwerken erstreckt sich diese Erlaubnis ausschließlich auf die äußere Ansicht!

Aber auch darüber hinaus darf in der Öffentlichkeit, das heißt an allen Orten die der Öffentlichkeit zugänglich sind und nicht privater Grund, Fotos gemacht werden.

Quelle: 59 Urhg

Darf ich Fotos von Fremden in der Öffentlichkeit veröffentlichen?

Ja, wenn die Person nicht leicht identifizierbar, zB das Gesicht gut erkennbar ist, oder die Person nicht Hauptbestandteil des Bildes ist. Rechtlich werden Personen, die nicht Hauptbestandteil des Bildes sind als Beiwerk Bezeichnet.

Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;

Quelle: KunstUrheberGesete (KUG) § 23

Darüber hinaus gilt auch § 22 des KunstUrheberGesetzes:

Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.

Quelle: KunstUrheberGesetz (KUG) § 22

Darf ich Street Fotos kommerziell verwenden oder ausstellen?

Ja, wenn die Person nicht leicht identifizierbar, zB das Gesicht gut erkennbar ist, oder die Person nicht Hauptbestandteil des Bildes ist. Ist dies nicht der Fall, ist man mit einer schriftlichen Einwilligung besser beraten.

Kann mich jemand zum Löschen meiner Fotos zwingen?

Nein, wenn jemand nicht veröffentlicht werden möchte, muss das beachtet werden solange die Person identifizierbar ist, aber der Fotograf muss zu keinem Zeitpunkt ein Foto löschen oder nachweislich vernichten. Dies gilt auch für Polizei und private Sicherheitskräfte.

Sollten sie auf privatem Grund fotografieren gilt das Hausrecht und der Eigentümer des Hauses oder Grundstücks darf bestimmen ob fotografiert werden darf und von wem.

Gerichtsurteile

  • 2019 entschied das Landgericht Kassel, dass das Filmen von Polizeibeamten nicht immer erlaubt ist, da die Gespräche privat sein können.
  • In 2018 gab es den Fall gegen Espen Eichhöfer, der mit seiner Street Foto Ausstellung seine Modelle in das Licht der Öffentlichkeit rückte. Quelle: FAZ

Relevante Gesetze